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Update zur steuerlichen Forschungsprämie: Förderpotenzial maximal ausschöpfen

Als weiterer Impuls zur Stärkung Österreichs als F&E-Standort wurde die Forschungsprämie ab 2018 von bisher 12% auf 14% erhöht. Um das Förderpotenzial maximal auszuschöpfen, sind Fehler bei der Beantragung des Jahresgutachtens bei der FFG und bei der Einbeziehung von förderwürdigen F&E-Aufwendungen im Rahmen der Bemessungsgrundlage für die Forschungsprämie zu vermeiden. Damit die Mitglieder Klarheit rund um die Hot Topics der Forschungsprämie erhalten, veranstaltete die Industriellenvereinigung Salzburg am 20. März in Kooperation mit PwC ein Kompaktseminar.

Die FFG (Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft), das BMF (Bundesministerium für Finanzen) und PwC (PricewaterhouseCoopers) wollen bei Unternehmen Bedenken hinsichtlich des bürokratischen Aufwands bei der Beantragung der Forschungsprämie ausräumen und standen daher den Mitgliedern der Industriellenvereinigung Salzburg bei einem Dialog im Umspannwerk Aigen Rede und Antwort. Nach einem spannenden Nachmittag waren die Teilnehmerinnen und Teilnehmer bestens gerüstet, um ihren nächsten Forschungsprämien-Antrag stellen zu können.

Präzision gefragt
Die Vortragenden stellten fest: Für eine positive Begutachtung des Antrags auf ein Jahresgutachten durch die FFG ist entscheidend, dass die F&E-Schwerpunkte möglichst präzise beschrieben sind und die technischen und/oder wissenschaftlichen Unsicherheiten und Entwicklungsschleifen klar abgegrenzt werden. Doch auch bei einem negativen FFG-Gutachten ist die Forschungsprämie noch nicht verloren. Über die Hotline der FFG können Unternehmen die Schwachpunkte in ihrem Antrag an die FFG erfragen und in Form einer Gegenstellungnahme an das Finanzamt ergänzende Unterlagen zum FFG-Antrag nachreichen.

Wesentliche Abgrenzungsfragen bei der Beantragung der Forschungsprämie beachten
Aus der Beratungspraxis von PwC wurden Kriterien näher erläutert, die für ein positives FFG-Gutachten maßgeblich sind. Gerade die Themen Neuheit und experimentelle Vorgangsweise stellen oftmals große Stolpersteine dar. Auch für die Bemessungsgrundlage der Forschungsprämie sind u.a. Hot Topics wie Beginn und Ende förderwürdiger F&E- bzw. Schnittstellen-Tätigkeiten, Abgrenzung von Auftragsforschung, gemischt genutzte Investitionen zu beachten. Außerdem empfiehlt es sich, angemessene Arbeitszeitaufzeichnungen auf F&E-Projektebene zu führen. Nur so ist die Nachvollziehbarkeit bei einer allfälligen späteren Betriebsprüfung gegeben.

Forschungsprämie erhalten, und was prüft die Betriebsprüfung?
Denn nach Gutschrift der Forschungsprämie am Finanzamtskonto überprüft das Finanzamt im Zuge der Betriebsprüfung stichprobenartig auf der Grundlage des vorgeschaltenen positiven FFG-Gutachtens, ob die Bemessungsgrundlage für die Forschungsprämie entsprechend den Rechtsgrundlagen korrekt ermittelt wurde. Nachträglich als schädlich könnten sich nämlich z.B. zugekaufte F&E-Leistungen, die Versuchsproduktion bei bereits kommerzieller Verwertung oder nicht förderwürdige Upscaling-Phasen bzw. Abgrenzungsfragen zu Prototypen und Pilotanlagen herausstellen. Adäquate Aufzeichnungen über die technischen Details der F&E-Projekte und die einzelnen Aufwandsarten der Bemessungsgrundlage für die Forschungsprämie sind dabei entscheidend um für eine künftige Betriebsprüfung bestens vorbereitet zu sein.

Die positiven Effekte der Forschungsprämie wirken über die Landesgrenzen hinweg: So etwa wird auch in Deutschland überlegt, nach österreichischem Modell eine Forschungsprämie einzuführen.