Internationale Beziehungen & Märkte

Einigung zu Internationalem Beschaffungsinstrument (IPI) wichtig für faireren Wettbewerb

IV-GS Neumayer: Reziprozität für EU-Unternehmen bei öffentlichen Ausschreibungen in Drittstaaten

„Die Einigung zwischen Europäischem Parlament und Rat auf das Internationale Beschaffungsinstrument IPI (International Procurement Instrument) ist ein wichtiger Schritt in Richtung fairerer Wettbewerb für europäische Unternehmen“, betont der Generalsekretär der Industriellenvereinigung (IV), Christoph Neumayer, am heutigen Dienstag. Während Unternehmen aus der EU in einigen Drittstaaten nur sehr beschränkten Zugang zum öffentlichen Beschaffungsmarkt hätten, könnten Drittstaatsunternehmen in der Europäischen Union ohne wesentliche Beschränkungen an Vergabeverfahren teilnehmen. „Mit dem Internationalen Beschaffungsinstrument gibt es nun ein Instrument, das Wettbewerbsgleichheit für EU-Unternehmen herstellt und mit geeigneten Maßnahmen Druck auf Drittstaaten ausüben kann, um Unternehmen aus EU-Ländern den Zugang zu Beschaffungsmärkten im Bereich des öffentlichen Auftragswesens zu öffnen“, so Neumayer.

Der IV-Generalsekretär verwies in diesem Zusammenhang auf die wirtschaftliche Bedeutung der öffentlichen Beschaffungsmärkte, die laut Europäischer Kommission rund 15 bis 20 Prozent des weltweiten BIP ausmachen. IPI soll für alle Drittstaaten anwendbar sein, mit denen die EU kein Abkommen hat, das den Zugang zu öffentlichen Ausschreibungen regelt. „Das ermöglicht faire Spielregeln für europäische Unternehmen, die im weltweiten Wettbewerb stehen. Gerade für Österreich, das von Exporten lebt, ist ein internationaler Marktzugang entscheidend. Entsprechende Maßnahmen sind daher wichtig, auch wenn es dabei gilt Maß und Ziel zu halten, damit Protektionismus keine Oberhand bekommt“, so der IV-Generalsekretär abschließend.