Europapolitik

Brexit: Industrie begrüßt Einigung bei EU-UK-Verhandlungen

IV-Präs. Knill: Fundament für neue, enge Beziehungen – Abkommen rasch umsetzen – Veränderungen für Industrie bestmöglich abfedern

„Sehr erleichtert“ zeigte sich Georg Knill, Präsident der Industriellenvereinigung (IV), hinsichtlich der erreichten Einigung zwischen der Europäischen Union (EU) und dem Vereinigten Königreich über ein Handelsabkommen nach dem Brexit. „Seitens der Industrie begrüßen wir das nunmehrige Ergebnis und sehen darin das Fundament für den Aufbau positiver, neuer und enger Beziehungen“, so Knill weiter. Durch das Abkommen habe nun das vertragslose Ausscheiden des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union abgewendet werden können. Erfreulicherweise werde es daher auch in den zukünftigen Handelsbeziehungen weder Zölle noch Quoten geben. „Besonders positiv ist, dass auch für die Fortsetzung der Teilnahme an Horizon Europe eine Einigung gefunden werden konnte“, betonte der IV-Präsident.

Entscheidend sei für die europäische Industrie nun eine rasche Umsetzung des Abkommens. Die späte Einigung und die verschärfte Lage an den Grenzübergängen habe die europäischen und britischen Unternehmen schon jetzt vor große Herausforderungen gestellt. „Jede Verzögerung der Umsetzung – und damit einer temporären Handelsbeziehung auf WTO-Basis – würde weitere Belastungen und neue Schwierigkeiten für die Unternehmen auf beiden Seiten des Ärmelkanals mit sich bringen“, hielt Knill fest. Klar bleibe aber, dass sich trotz des Abkommens mit Ende der Übergangsphase das Verhältnis zum Vereinigten Königreich in vielen Bereichen massiv verändere. „Die Politik auf nationaler und europäischer Ebene ist gefordert, die Veränderungen für die Industrie bestmöglich abzufedern und Unterstützung angesichts neuer Herausforderungen zu leisten“, so Knill, der abschließend hervorhob: „Es ist anzuerkennen, dass die EU-Kommission trotz zäher Verhandlungen in grundlegenden Fragen nicht nachgegeben hat, denn der europäische Binnenmarkt muss geschützt bleiben. Wer davon profitieren möchte, muss sich auch an die Spielregeln im Beihilfenrecht und andere EU-Standards halten."