Arbeit, Soziales, Gesundheit

COVID-19 als allgemeine „Berufskrankheit“ sachlich nicht begründbar

IV-Präs. Knill: Sachlich und systemisch falsch – Betriebe nicht Verantwortung für Krankheiten aufbürden, die nicht mit spezifischer Berufsausübung zusammenhängen

Die Industrie erteilt dem Vorschlag von AK und ÖGB, COVID-19 als allgemeine Berufskrankheit festzulegen, eine klare Absage. „Allgemeine Gesundheitsrisiken, von denen es unzählige gibt, jetzt auf einmal auf die Unternehmen abzuwälzen, steht im krassen Widerspruch zu unserem bisherigen System und ist auch sachlich falsch. Es ist lediglich ein Versuch, Betriebe weiter pauschal zu belasten. Diesen Ansatz lehnen wir vehement ab“, betonte der Präsident der Industriellenvereinigung (IV), Georg Knill, am heutigen Mittwoch.

Unternehmen die Kostenverantwortung für eine Krankheit aufzubürden, die nicht auf eine spezifische Berufsausübung zurückzuführen ist, sei der völlig falsche Weg und würde Unternehmen unsachlich weiter belasten.