Gestern wurden nun nach langen Verhandlungen die Novellen zum Naturschutzgesetz bzw. zur Landesumweltanwaltschaft (LUA) beschlossen. Vorrangige Ziele sind Vereinfachungsmaßnahmen in Genehmigungsverfahren für Anlagen zur Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen. IV Salzburg-Präsident Peter Unterkofler befürwortet, dass die Dinge in Bewegung geraten sind – ABER es hätte noch mehr sein können. „Ein wirklich großer Wurf wäre es gewesen, wenn man unsere wiederholten Hinweise von Seiten der IV Salzburg aufgegriffen und die strenge Abwägung des öffentlichen Interesses endlich auf das Niveau der anderen Bundesländer gesenkt hätte“. Denn das Salzburger Naturschutzgesetz ist das mit Abstand strengste in Österreich“, erklärt Unterkofler.
Nunmehr wurde die Novelle hauptsächlich mit der ursprünglichen Intention beschlossen, Verfahren beim Bau von Anlagen für erneuerbare Energien zu beschleunigen. „Auch wenn wir uns insgesamt eine kräftigere Novelle gewünscht hätten, begrüßen wir natürlich die Überarbeitung im Naturschutzgesetz und die Einschränkungen für die LUA“, so der IV Salzburg-Präsident, „denn der Zugang zu alternativer Energie ist mittlerweile höher zu bewerten als ein strenger und alles verhindernder Arten- oder Naturschutz!“
Den Unternehmen geht es vorrangig um mehr Transparenz und beschleunigte Verfahren, denn die bisherige Situation war für Projektwerber oftmals eine Zumutung. Weiters müssen auch Standortnachteile durch zu lange Verfahrensdauer bei Projekten bedacht werden. „Generell geht es bei dieser Novelle darum, dass gezielte Projekte für die Energiewende rascher umgesetzt werden können. Der völlig falsche Weg wäre es jetzt, Klimaschutz und Arten- und Naturschutz gegeneinander auszuspielen“, betont Unterkofler mit Blick auf eine neue Art der Abwägung zwischen den für die Energiewende notwendigen Infrastrukturprojekten und den allenfalls entgegenstehenden natur-, umwelt- oder artenrechtlichen Aspekten.