Unternehmen können für ihre Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen die 14%ige Forschungsprämie beim Finanzamt beantragen, diese wird als Gutschrift auf dem Abgabenkonto verbucht. Um das Förderpotenzial maximal auszuschöpfen, sind Fehler bei der Einbeziehung von Aufwendungen zu vermeiden. Die FFG und das BMF (wollen den Unternehmen die Furcht vor dem bürokratischen Aufwand der Forschungsprämie nehmen und rüsteten unsere Mitglieder für ihren nächsten Forschungsprämien-Antrag entsprechend aus.