Finanzminister Brunner und sein deutscher Amtskollege haben unlängst das Doppelbesteuerungsabkommen aktualisiert. Grenzgänger, die im jeweilig anderen Staat arbeiten, erhalten nun endlich die dringend benötigte Erlaubnis, Homeoffice wieder ohne Einschränkung bzw. steuerliche Nachteile in Anspruch nehmen zu können. Zukünftig erfüllen Personen bereits dann die Grenzgänger-Eigenschaft, wenn sie in der Grenzzone (30 km) arbeiten und ihren Hauptwohnsitz haben. Ab 2024 ist ein tägliches Pendeln über die Grenze ist nicht mehr erforderlich. Grenzgänger werden dort besteuert, wo sie beschäftigt sind.
Irene Schulte, Geschäftsführerin der IV-Salzburg, weiß aus den Betrieben, dass nach Aufhebung der Corona-Ausnahmen etliche Unternehmen und mehrere Hundert Arbeitnehmer – von der Porsche Holding bis zur Palfinger AG oder Sony DADC etc. – betroffen waren. Dankenswerterweise wurde das Anliegen vom Salzburger Landtag sowie der Salzburger Landesregierung aufgenommen, die bei den zuständigen Ministerien in Wien und Bayern vorstellig geworden sind. „Arbeitnehmer und Arbeitgeber haben gleichermaßen unter der Last von steuerlicher Benachteiligung und dem Mehraufwand gelitten“, beschreibt Schulte die Situation.
Landeshauptmann Wilfried Haslauer betonte ebenfalls die hohe Bedeutung des aktualisierten Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Deutschland und Österreich: „Dies ist ein weiterer Meilenstein für zahlreiche Arbeitnehmer und Unternehmen aus Salzburg und dem benachbarten Bayern.“ Neben der juristischen Bedeutung ist die Einigung auch ein Symbol für die funktionierende grenzüberschreitende Zusammenarbeit in einem Europa der Regionen.
Mit den adaptierten Regeln werden die veränderten Arbeitswelten abgebildet und neue internationale Standards implementiert. Das Arbeiten im Home-Office hat in den letzten Jahren massiv zugenommen –Flexibilität im Sinne der Beschäftigten und Unternehmen wurde nun geschaffen. Gerade in Zeiten der Energie- und Klimakrise ist es dringend zu vermeiden, die Menschen mehr als nötig auf die Straße zum Pendeln zu schicken.
Die Porsche Holding begrüßt das neue Abkommen als wichtigen Schritt für ihre 80 Grenzgänger zur Abschaffung unverständlicher Benachteiligungen gegenüber den österreichischen Kollegen. „Gerade im Großraum Salzburg sehen sich viele Beschäftigte, die in der Grenzregion in Deutschland leben und in einem österreichischen Unternehmen arbeiten, mit steuerlichen Benachteiligungen und Bürokratien konfrontiert. Es darf also nicht vergessen werden, dass noch weitere Schritte notwendig sind, um für die Betroffenen die vollständige steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Harmonisierung zu erreichen“, ergänzt Klaus Fetka, Personalleiter Österreich in der Porsche Holding.
Andreas Klauser, IV-Vizepräsident und CEO der PALFINGER AG, begrüßt ebenfalls die nun erzielte Neuregelung, die bei PALFINGER 56 bayerischen Mitarbeiter steuerliche Sicherheit und sozialrechtliche Gleichbehandlung bringt. „Das bedeutet, dass wir ausnahmslos allen unseren Mitarbeiter in Salzburg und Oberösterreich endlich mehr als 45 Tage im Homeoffice anbieten können. Gleichzeitig versuchen wir, alle davon zu überzeugen, gemeinsam vor Ort und in den Büros zusammenzuarbeiten. Das stärkt den Teamspirit!“, bekräftigt der erfahrene Manager.