Industrie: Lieferkettengesetz fern der Realität

Vorliegender Gesetzesentwurf stellt Bürokratiemonster in Aussicht – Enthaltung Deutschlands bei Lieferkettengesetz ist ein wichtiges Signal – Salzburger Industrieunternehmen hoffen auf ähnlich, positive Signale der österreichischen Bundesregierung

„Wir versinken in Überregulierungen - wie beispielsweise mit dem geplanten Lieferkettengesetz zur Unternehmensberichterstattung. Ab 2026 wären davon über 1.000 Unternehmen betroffen und das würde einen riesengroßen Wettbewerbsnachteil für alle Staaten in Europa bedeuten. Die Richtlinie ist in der vorliegenden Form schlichtweg nicht umsetzbar und die Kontrollpflichten über die gesamte Lieferkette hinweg entziehen sich jeglicher unternehmerischer Realität. Darüber hinaus sind die vorgesehenen Rechtsfolgen und Klagsrechte unverhältnismäßig“, betont Peter Unterkofler, IV Salzburg Präsident, mit Nachdruck.  

Eine EU-weit einheitliche Regulierung ist grundsätzlich im Sinne von Industrie und Wirtschaft, um vergleichbare Wettbewerbsbedingungen sicherzustellen. Gerade in zukunftsweisenden Sektoren dürfen Unternehmen aber nicht ausgebremst werden. Das gilt aktuell auch für die Diskussion rund um das Lieferkettengesetz, ganz im Sinne von: „Gut gemeint ist nicht gut gemacht.“ Die aktuelle Diskussion zum Lieferkettengesetz führt nun endlich in eine vernünftige Richtung, nachdem in den vergangenen Jahren Überregulierungen, bis hin zu hoch komplexen Genehmigungsverfahren im Raum standen. Der neue Gesetzesentwurf der EU zum Lieferkettengesetz würde Unternehmerinnen und Unternehmern in Salzburg, Österreich und ganz Europa, unerfüllbare Informations- und Prüflasten aufbürden. IV Salzburg Präsident Unterkofler erklärt: „Das grundsätzliche Ziel wollen wir nicht in Frage stellen, aber in der derzeitigen Ausgestaltung ist das Lieferkettengesetz schlichtweg nicht in den unternehmerischen Alltag zu implementieren. Besonders ärgerlich ist zudem, dass Unternehmen zum wiederholten Mal Aufgaben übernehmen sollen, die eigentlich jene von Regierungen oder internationalen Organisationen sind.“

Mittelständische Wirtschaft wäre massiv überfordert 

Für viele Unternehmen, gerade im mittelständischen Bereich, ist das geplante Liefergesetz schlicht nicht umsetzbar. Es geht nicht, dass Unternehmen für Unzulänglichkeiten in ihren Lieferketten haftbar gemacht werden, wenn sie diese nicht direkt verursacht haben oder sie entsprechende Sorgfaltspflichten getroffen haben, um diese zu verhindern. Zahlreiche österreichische Industrieunternehmen führen bereits seit vielen Jahren Sorgfaltsprüfungen entlang ihrer Lieferketten durch und arbeiten mit ihren Lieferantinnen und Lieferanten eng zusammen, um Standards zu verbessern.

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